Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Wasser in Trinkwasserqualität.
Brunnenwasser
genügt jedoch diesen Anforderungen nicht immer. Die
Trinkwasserverordnung berücksichtigt sowohl mögliche technische
Störungen als auch gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der Betreiber
des Brunnens ist für die Einhaltung der Trinkwasserqualität
verantwortlich.