10.02.2012 / 06:03


VDI-Richtlinie 2035, Blatt 1



Steinbildung

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VDI-Richtlinie 2035, Blatt 1
Steinbildung in Trinkwassererwärmungsanlagen und Warmwasser-Heizungsanlagen

Verkalkter Heizstab
Verkalkter Heizstab
Bei der Erwärmung des Wassers fällt die im Nachspeisewasser enthaltene Karbonathärte aus und bildet den sogenannten Kesselstein. Dieser verschlechtert den Wärmeübergang und kann lokal zu Werkstoffzerstörungen durch Überhitzung führen.


Warum wurde eine Änderung von Blatt 1: Steinbildung erforderlich?
Die Entwicklung der Heiztechnik hin zu kompakteren Wärmeübertragungsflächen schreitet fort. Dadurch ist ein zunehmendes Steinbildungsrisiko bei Heizungsanlagen zu verzeichnen.

Als Folge der Steinbildung können verschiedene Funktionsstörungen und Schäden auftreten:

» Steinbeläge auf Wärmeübertragungsflächen vermindern den Wärmedurchgang und damit die Wärmeleistung. Bereits eine 1 mm dicke Kalkschicht auf Heizflächen erhöht den Energieverlust um etwa 10 %.

» Gefahr einer örtlichen Überhitzung auf den Wärmeübertragungsflächen

» Steinbeläge können zu einer Querschnittsverminderung und zu einer Strömungswiderstandserhöhung führen.

» Kleine, abgeplatzte Kalkkrümel verstopfen Strömungsquerschnitte und machen den Wärmetauscher in Teilbereichen unwirksam.

» Bei Regel- oder Thermostatventilen genügen oft schon dünne Ablagerungen, um deren Funktion empfindlich zu beeinträchtigen.

Die neugefasste VDI-Richtlinie 2035, Blatt 1 widmet sich diesem aktuellen Problem der Schäden durch Steinbildung in Warmwasser-Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmungsanlagen. Zur Vermeidung derartiger Schäden empfiehlt die VDI-Richtlinie 2035, die Ausbildung solcher Schichten so gering wie möglich zu halten, so dass ein störungsfreier und wirtschaftlicher Betrieb möglich ist (siehe Kap. 3.3.2). Der Schutz vor Steinbildung ermöglicht eine energiesparende und damit umweltschonende Betriebsweise von Heizungsanlagen, was gerade in Zeiten steigender Energiepreise immer wichtiger wird!

Das bevorzugte Verfahren zur Vermeidung von Steinbildung nach der VDI-Richtlinie 2035, Kap. 4.4.2, ist die Enthärtung, da sie die Erdalkalien (Calcium- und Magnesiumionen) dauerhaft aus dem System entfernt.

Für die max. Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers schreibt die VDI-Richtlinie 2035, Kap. 3.4.2, Richtwerte vor, die entweder mit festeingebauten Enthärtungsanlagen oder z.B. mit den JUDO Heizungsbefüllanlagen HEIFI-SOFT (bis 100 kW Gesamtheizleistung) bzw. JMHB (Gesamtheizleistung oberhalb 100 kW) für jedes Wasser eingehalten werden können:

» Bei Anlagen mit einer Gesamtheizleistung < 50 kW darf die Gesamthärte maximal 16,8 °dH betragen, d.h. hartes Wasser muss enthärtet werden. Dies gilt für Anlagen mit Umlaufwasserheizern und für Systeme mit elektrischen Heizelementen.

» Bei größeren Anlagen mit einer Gesamtheizleistung zwischen 50 kW und 200 kW muss bereits ab einer Gesamthärte von 11,2 °dH enthärtet werden.

» Bei Anlagen mit einer Gesamtheizleistung größer 200 kW darf die Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers maximal nur 8,4 °dH betragen, oberhalb 600 kW ist praktisch vollständig zu enthärten (< 0,11 °dH).

Darüber hinaus ist nach VDI-Richtlinie 2035, Kap. 3.4.2, zu enthärten, wenn allgemein höhere Füll- und Ergänzungswassermengen zu erwarten sind.

Wichtig dabei ist, dass schon die Erstbefüllung der Heizanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereitetem Wasser erfolgt. Dies gilt ebenso für jede Neubefüllung z.B. nach Reparaturen oder Erweiterungen und für alle Ergänzungswassermengen (Kap. 4.5.2).

Neben einer Enthärtung empfiehlt die VDI-Richtlinie 2035, Kap. 4.3.2, zusätzlich die Integration eines Filters oder einer Abscheidevorrichtung im Wärmeerzeuger bzw. im Heizungsvorlauf.

Unbehandeltes Heizungswasser
Behandeltes Heizungswasser
Heizungswasser
unbehandelt

Heizungswasser
behandelt

Hierzu eignen sich besonders die Heizungs-Rückspülfilter JUDO HEIFI-TOP und HEIFI-VENT sowie bei größeren Anlagen der rückspülbare Schlammabscheider JUDO FERROCLEAN zur einfachen Entfernung von Eisenschlamm (Magnetit).

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